Wird in Yolawo der Widerrufsbutton eingeführt, damit wir als Versein rechtssicher sind?
Siehe hierzu einen Beitrag des Landessportbundes: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/besondere-rechtsthemen/der-widerrufsbutton-im-neuen-356a-bgb

Hallo zusammen, nach unserem Stand betrifft der ab 19.06.2026 geforderte Widerrufs-/Kündigungsbutton die typischen Yolawo-Angebote nicht.
Der Grund ist eine gesetzliche Ausnahme (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für Freizeitangebote mit festem Termin oder festem Zeitraum besteht in der Regel kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das betrifft zum Beispiel:
-Sportkurse mit festen Zeiten
-Workshops und Seminare
-Events
-Ferien- und Campangebote
Für diese Buchungen gelten weiterhin eure individuell festgelegten Stornierungs- oder Rücktrittsbedingungen. Deshalb gibt es bei uns auch keinen speziellen gesetzlichen Widerrufsbutton und es ist auch keiner geplant.
Ein Widerrufsrecht kann lediglich bestehen, wenn Angebote ohne festen Termin gebucht werden, was in unserem System aber so eigentlich nicht möglich ist.
Eine gute Erklärung dazu findet ihr auch hier:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/kann-man-eine-anmeldung-zum-sportevent-innerhalb-von-14-tagen-widerrufen?utm_source=chatgpt.com
Wichtig noch: Wir dürfen keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, ob eure konkreten Angebote betroffen sind, empfehlen wir eine kurze Rücksprache mit einer Rechtsberatung.
Beste Grüße Sabine